Brandschutz

Brandschutz

Brandschuzt bedeutet Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten . Um Personen-, Sach- und Folgeschäden zu vermeiden ist vorbeugender Brandschutz verpflichtend.

Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen Sie in allen Fragen zum betrieblichen Brandschutz.

Brandschutz

Brandschuzt bedeutet Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten . Um Personen-, Sach- und Folgeschäden zu vermeiden ist vorbeugender Brandschutz verpflichtend.

Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen Sie in allen Fragen zum betrieblichen Brandschutz.

Urteil aus dem Jahre 1987 vom OvG Münster (10A 363/86 vom 11.12.1987):
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende aber jederzeit gerechnet werden muss!“

Abgesehen von den Toten und Verletzen sind die wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe ebenso einschneidend: Ca. 40 % der Betriebe können nach schweren Brandereignissen nicht wiedereröffnen. Knapp ein weiteres Drittel muss innerhalb von drei Jahren nach einem Brandereignis endgültig schließen. Höchste Zeit also, sich um den Brandschutz in Ihrem Betrieb zu kümmern!

Brandschutz bedeutet Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten. Um Personen-, Sach- und Folgeschäden zu vermeiden sind Unternehmer zum Brandschutz verpflichtet. Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (= Feuer und Rauch) vorbeugen (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).Unsere Brandschutzbeauftragten stehen Ihnen in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zur Seite. Dazu gehören insbesondere die Beratung und Unterstützung bei:

  • der Erstellung von Alarm- und Feuerwehrplänen nach DIN 14095
  • theoretischen Brandschutzschulungen und praktischen Löschübungen
  • der Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen (Planung und Übung)
  • der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
  • der Ausbildung und Schulung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • der Erstellung von betriebsspezifischen Brandschutzordnungen nach DIN 14096
  • der Realisierung des organisatorischen Brandschutzes als externer Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragte(r) ist die zentrale Person für alle Brandschutzfragen im Betrieb.

 

 

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